1. Geltungsbereich
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn diese durch uns schriftlich anerkannt werden. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung ausführen. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben in unseren Katalogen, Preis- und/oder Vorratslisten binden uns nicht. Umfang und Inhalt der geschuldeten Lieferung oder Leistung ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung. Der Vertragsabschluss erfolgt unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
3. Lieferung, Gefahrübergang
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Alle Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere solche Ereignisse, die wir nicht gemäß § 276 BGB zu vertreten haben, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Kunden Mitteilung darüber zu machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert. Falls ein solches Ereignis länger als drei Monate andauert, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die vorstehend aufgeführten Ereignisse gelten auch als Leistungsbefreiungstatbestände für den Kunden, soweit sie bei diesem oder innerhalb seines Herrschafts- und Organisa -tionsbereichs eintreten. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt hinsichtlich der Zahlung, der Abnahme, des Annahmeverzugs, der Geltendmachung einer Gewährleistung als selbstständige Lieferung. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät. Wir sind jedoch verpflichtet, die Lieferung ordnungsgemäß auf Kosten des Kunden zu verwahren.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die jeweiligen Preise ab unserem Lager oder ab Lieferwerk, ausschließlich Transportkosten, Verpackung, Porto und Versicherung. Zu allen Preisen wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzugerechnet. Bei Aufträgen unter 20,00 EUR entfallen alle Mengen- oder Wiederverkaufs -nachlässe. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR erhoben. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Zahlungen, entsprechend den Vorgaben der Vertragsbestätigung, zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen Vereinbarung.
Wechsel nehmen wir nur entgegen, wenn dies schriftlich vereinbart ist. In diesem Falle trägt der Kunde die Diskontspesen. Die Zahlung gilt erst dann geleistet, wenn der geschuldete Betrag uns unwiderruflich gutgeschrieben ist. Bei uns unbekannten Bestellern sowie bei Aufträgen im Werte unter 50,00 EUR behalten wir uns Lieferung gegen Nahnahme oder Vorkasse vor. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, den Verzugsschaden in Höhe von 8% über dem festgesetzten Basiszinssatz geltend zu machen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Kunde kann seinerseits nachweisen, dass ein höherer als der gesetzliche Verzugszins als Schaden nicht eingetreten ist. Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen hiergegen innerhalb von 2 Wochen ab deren Zugang schriftlich zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn wir den Kunden auf die Widerspruchs – möglichkeit hingewiesen haben.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen Lieferungen bis zum Eingang der Zahlungen vor, die zwischen dem Kunden und uns aufgrund der zwischen uns bestehenden Geschäftsverbindung bis zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses bereits entstanden waren. Sofern ein Kontokorrentverhältnis vereinbart ist, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den jeweils anerkannten Saldo.
Der Kunde ist berechtigt, die unter Vorbehalt gelieferten Waren innerhalb seines ordentlichen Geschäftsgangs an Dritte weiterzuveräußern. Soweit dies geschieht, ist der Kunde jedoch verpflichtet, uns schon jetzt alle Ansprüche abzutreten, die ihm aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern erwachsen. Die Abtretung ist auf die Höhe der Forderung beschränkt, die als Rechnungs-Endbetrag zwischen dem Kunden und uns vereinbart worden ist. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist. In letzterem Falle sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen. In diesem Falle ist der Kunde verpflichtet, uns alle erforderlichen Angaben zu machen, damit wir in der Lage sind, die Forderung gegenüber den Abnehmern selbst einzuziehen. Wir sind berechtigt, die Weiterveräußerungs- und Einziehungsermächtigung zu widerrufen, sofern der Kunde in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist. Übersteigen die uns zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wert unserer Forderung mehr als 10%, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die entsprechenden Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6. Gewährleistung, Verjährung
Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängelrügen schriftlich geltend zu machen. Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens jedoch innerhalb 5 Tagen nach Empfang der Ware oder Bewirken der Leistung anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, ist die Geltend -machung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Vorstehende Regelungen gelten auch für Zuviel- und Zuwenig-Lieferungen sowie für etwaige Falsch-Lieferungen. Der Kunde ist unter keinen Umständen zur Weiterveräußerung oder Verarbeitung mangelhafter Ware berechtigt. Die Beschaffenheit der Ware ergibt sich ausschließlich aus der Produktbeschreibung des Herstellers sowie aus unseren Vereinbarungen mit dem Kunden. Kein Mangel liegt vor bei unsachgemäßer Bedienung, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, betriebsüblichem Verschleiß oder Verbrauch von Teilen, bei Ausfall des Produktes durch Überspannung, Blitzschlag, Einwir -kung durch Feuer, Wasser oder Rauch. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheits -angabe der Ware dar. Sofern ein Mangel vorliegt und rechtzeitig gerügt worden ist, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, ob er nach Erfüllung in Form der Nachbesserung oder Ersatzlieferung geltend machen will. Eine Mängelbeseitigung im Wege der Nachbesserung erfolgt grundsätzlich in unserer Werkstatt. Der Kunde ist verpflichtet, das beanstandete Gerät auf seine Kosten in unsere Werkstatt zur Mängelbeseitigung zu verbringen, sofern im Kaufvertrag keine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist. Die für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. Schlägt der 2. Versuch der Nacherfüllung bei gleichem Mangel fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Bei Gebrauchtwaren wird die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr begrenzt. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Die Haftung auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung bleibt unberührt. Unsere Haftung für Schadenersatz ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Dies gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzliche Haftung wegen eines Personenschadens, gleich welcher Art, bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Bei Verwendung von nicht originalem Zubehör (Verbrauchsmaterial/Ersatzteile) erlischt jeglicher Garantieanspruch.
7. Schlussbestimmungen
Für alle Verträge gilt deutsches Recht als vereinbart. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen unsererseits und für alle Zahlungs- und sonstigen Vertragsverpflichtungen des Kunden ist unser Geschäftssitz. Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind berechtigt, sämtliche Daten des Kunden aus der Geschäftsbeziehung zu erfassen, zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Es wird sichergestellt, dass schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.